Lohnsteuerhilfeverein Cencus e.V.

Beitragsordnung

Jedes Mitglied ist verpflichtet, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag von 450,00 Euro (Klasse 13) ist nach unten hin nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage bilden die zum Zeitpunkt der Beratung für den betreffenden Veranlagungszeitraum bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitgliedes, z.Bsp. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Renten, Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und  Verpachtung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Fahrt- und Reisekostenerstattungen, Kindergeld usw.

Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, werden die Einnahmen  beider Mitglieder zusammengerechnet.

Der Mitgliedsbeitrag ist für jedes Jahr der Mitgliedschaft, auch rückwirkend, fällig.

Der Vorstand ist befugt, Beitragsermäßigungen zu gewähren.

Klasse

Bemessungsgrundlage

Beitrag netto

19% Mwst.

Beitrag brutto

1

  bis 5.000,- €

33,61 €

6,39 €

40,00 €

2

bis 10.000,- €

75,63 €

14,37 €

90,00 €

3

bis 20.000,- €

105,04 €

19,96 €

125,00 €

4

bis 30.000,- €

121,85 €

23,15 €

145,00 €

5

bis 40.000,- €

138,66 €

26,34 €

165,00 €

6

bis 50.000,- €

163,87 €

31,13 €

195,00 €

7

bis 60.000,- €

189,08 €

35,92 €

225,00 €

8

bis 70.000,- €

210,08 €

39,92 €

250,00 €

9

bis 80.000,- €

243,70 €

46,30 €

290,00 €

10

bis 90.000,- €

264,71 €

50,29 €

315,00 €

11

bis 100.000,- €

294,12 €

55,88 €

350,00 €

12

bis 150.000,- €

327,73 €

62,27 €

390,00 €

13

über 150.000,- €

378,15 €

71,85 €

450,00 €

 

 

Für die Aufnahme oder Wiederaufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt laut Satzung. Die Zahlung erfolgt erstmalig bei Eintritt in den Verein, in den Folgejahren bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres. Werden die Leistungen in einem Jahr nicht in Anspruch genommen, besteht dennoch die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Außer des sich aus der Beitragsordnung ergebenden Mitgliedsbeitrages wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind sämtliche Kosten für ein Kalenderjahr abgegolten.

Anschrift

Lohnsteuerhilfeverein Cencus e.V.
Mockauer Straße 71
04357 Leipzig

Kontakt

Tel.: 0341 / 6001980
Fax: 0341 / 6010307
eMail: cencus@gmx.de

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