Lohnsteuerhilfeverein Cencus e.V.

Beitragsordnung ab 01.01.2021

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Cencus e.V. unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot:

1. Erstellen der Einkommensteuererklärung bei:

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EstG)
  • Sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EstG)
  • Einkünften aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EstG)
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, wenn die Einnahmen 18.000,- €  im Falle einer Zusammenveranlagung 36. 000,- € nicht übersteigen

2. Beratung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

3. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

4. Hilfe bei Mahnungen und Nachzahlungsforderungen

5. Beratung bei der Steuerklassenwahl

6. Kindergeldangelegenheiten

Der Verein vertritt seine Mitglieder in allen genannten Punkten vor den Finanzbehörden und den Familienkassen. Die Mitglieder übertragen die Befugnis dem Verein durch Erteilung einer Vollmacht.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag von 350,00 Euro ist nach unten hin nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage bilden die zum Zeitpunkt der Beratung für den betreffenden Veranlagungszeitraum bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds, z.Bsp. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Renten, Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Fahrt- znd Reisekostenerstattungen, Kindergeld usw. Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, werden die Einnahmen beider Mitglieder zusammengerechnet.

Der Mitgliedsbeitrag ist für jedes Jahr der Mitgliedschaft, auch rückwirkend, fällig.

Der Vorstand ist befugt, Beitragsermäßigungen zu gewähren.

Bruttoeinkommen

Mitgliedsbeitrag

Beitrag netto

19% Mwst.

Beitrag brutto

bis 5.000,- €

33,61 €

6,39 €

40,00 €

bis 10.000,- €

50,42 €

9,58 €

60,00 €

bis 20.000,- €

67,23 €

12,77 €

80,00 €

bis 25.000,- €

75,63 €

14,37 €

90,00 €

bis 30.000,- €

92,44 €

17,56 €

110,00 €

bis 40.000,- €

105,04 €

19,96 €

125,00 €

bis 50.000,- €

121,85 €

23,15 €

145,00 €

bis 60.000,- €

138,66 €

26,34 €

165,00 €

bis 70.000,- €

163,87 €

31,13 €

195,00 €

bis 80.000,- €

189,08 €

35,92 €

225,00 €

bis 90.000,- €

210,08 €

39,92 €

250,00 €

bis 100.000,- €

252,10 €

47,90 €

300,00 €

über 100.000,- €

294,12 €

55,88 €

350,00 €

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt laut Satzung. Die Zahlung erfolgt erstmalig bei Eintritt in den Verein, in den Folgejahren bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres. Werden diese Leistungen in einem Jahr nicht in Anspruch genommen, besteht dennoch die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. 

Außer dem sich aus der Beitragsordnung ergebenden Mitgliedsbeitrag wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Mit der Zahlung des Mitgliedbeitrages sind sämtliche Kosten für ein Kalenderjahr abgegolten.

Anschrift

Lohnsteuerhilfeverein Cencus e.V.
Mockauer Straße 71
04357 Leipzig

Kontakt

Tel.: 0341 / 6001980
Fax: 0341 / 6010307
eMail: cencus@gmx.de

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